Kardiologische Reha

Bei einer kardiologischen Reha handelt es sich um eine weiterbehandelnde Maßnahme, um Ihre Arbeits- und Erwerbsfähigkeit nach einer akuten oder chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankung wiederherzustellen. Neben einer ambulanten oder stationären Facharztbehandlung stützt sie sich auf offene Badekuren, Kompaktkuren und moderne Vorsorgemaßnahmen.

Zusätzlich gibt es ebenso neuere Rehabilitationskonzepte, die sich mit der ambulanten Betreuung am Wohnort beschäftigen. Auf diese Weise profitieren Sie von einem gewohnten häuslichen Umfeld und einem deutlich höheren Wohlbefinden. Gleichzeitig belastet jedoch die regelmäßige An- und Abreise zur Rehaeinrichtung sowie die fehlende medizinische Betreuung.

Wann ist eine kardiologische Reha notwendig?

Eine kardiologische Reha ist grundsätzlich nach akuten und chronischen Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems erforderlich. Aktuell gilt sie als eine der effektivsten Maßnahmen, um die Leistungsfähigkeit des Patienten wiederherzustellen. Daher findet sie immer im Anschluss an die eigentliche Behandlung in einer professionellen Reha-Einrichtung statt.

Die derzeit bestehenden Richtlinien geben vor, dass Sie die Maßnahme unmittelbar an die ärztliche Versorgung anschließen müssen und die akute Therapie bereits abgeschlossen haben. Entsprechend folgt in den meisten Fällen die Rehabilitation direkt auf einen Krankenhausaufenthalt.

Patient beim Ergometertraining während einer kardiologischen Reha.
© Adam Gregor / Fotolia

Wer kommt für die Kosten auf?

Die Behandlungskosten übernehmen in Deutschland zwei unterschiedliche Leistungsträger. Abhängig von der wirtschaftlichen Ausgangssituation des Patienten begleicht entweder die zuständige Krankenversicherung oder die Rentenversicherung die aufkommende Rechnung.

Laut § 39 Abs. 1 SGB V kommen die Krankenkassen für den Klinikaufenthalt und die gesamte Therapie auf. Die anschließende Rehabilitation liegt grundsätzlich erst einmal im Verantwortungsbereich der gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese versucht eine gefährdete oder eingeschränkte Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen sowie eine dauerhafte Leistungsminderung zu vermeiden. Natürlich zahlt dieser Träger nur an Personen, die in die Rentenkasse einzahlen. Dadurch haben Altersrentner, Hausfrauen und Selbstständige keinen Anspruch. In diesen Fällen sind die Krankenkassen laut § 40 SGB V verpflichtet, alle Rehamaßnahmen zu finanzieren.

Wie läuft die Reha ab?

Eine kardiologische Rehabilitation wird immer vom behandelnden Krankenhausarzt beantragt. Anschließend entscheidet der Kostenträger über die geplanten Leistungen. Sobald er diese genehmigt, können Sie die Reha beginnen. Grundsätzlich dürfen zwischen Therapieende und Reha jedoch maximal 14 Tage liegen. Nach dieser Zeit erlischt der Anspruch des Patienten. In Ausnahmefällen finden beide Maßnahmen im gleichen Komplex statt. Diese sogenannten "gemischten Krankenanstalten" sind aber nur für Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten wie Beamte und Richter verfügbar.

Eine spezialisierte Reha-Einrichtung bietet ihren Patienten neben schonender Herzgymnastik und Ergometertraining auch ein regelmäßiges Gefäßtraining. Zusätzlich finden zahlreiche gymnastische Übungsprogramme statt, die in Einzel- oder Gruppenkursen absolviert werden. Dazu gehören unter anderem Atem-, Becken-, Gleichgewichts- und Rückentrainingseinheiten. Schließlich runden wohltuende Inhalationen, Schwimmkurse und medizinische Bäder die Rehamaßnahmen ab.

Therapieziele der kardiologischen Reha

Die Rehabilitation verfolgt mehrere medizinische Ziele. Im Fokus stehen dabei vor allem Ihre Leistungsfähigkeit und Widerstandskraft. Sie verbessert diese schrittweise durch facettenreiche Übungseinheiten und stärkt sie nachhaltig. Somit führt die Reha-Kur Sie langsam wieder an alltagsrelevante Belastungen heran.

Während des Aufenthalts vermitteln die Pflegekräfte nützliche Verhaltensstrategien, um die neuen Herausforderungen des Lebens zu meistern. Zusätzlich minimieren sie ebenso die vorhandenen Risikofaktoren für einen gesundheitlichen Rückfall. Schließlich finden Sie  in der Einrichtung auch dazu Gelegenheit, die gesamte Situation zu verarbeiten. Dabei helfen Ihnen anschauliche Trainingseinheiten zu Stress- und Konfliktkonstellationen. Natürlich begleitet diese Einheit eine aufbauende psychologische Betreuung, um ein ganzheitliches Angebot zu schaffen.

Wie lange dauert die kardiologische Reha?

Die Rehabilitationsdauer ist nach gesetzlichen Normen festgelegt. Deshalb verbleiben die meisten Patienten insgesamt drei Wochen in der jeweiligen Einrichtung.

Das Verlängern dieser Regeldauer ist nur in medizinischen Notfällen möglich. Die Kostenträger genehmigen diese zusätzliche Anschlussrehabilitation jedoch ausschließlich in sehr seltenen Situationen. Aus diesem Grund sind nahezu alle Maßnahmen auf eine Gesamtdauer von maximal drei Wochen ausgelegt. Dazu gehören sowohl die Vorsorgeuntersuchungen als auch die Kompaktkuren.

Lediglich in neueren Konzeptlösungen finden sich vereinzelt Module, die sich über 14 Tage erstrecken. Dadurch ermöglichen sie eine freie und selbstbestimmte Gestaltung der in Anspruch genommenen Leistungen.

Zuletzt geändert am: 20.04.2020

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